Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Unfallversicherung zur bekanntesten der Invaliditätsversicherungen. Sie kann entweder als Rentenversicherung, Lebensversicherung, als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Mit dem Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eigentlich eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet. Der Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung taucht aber auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Hier greift die Versicherung aber nur für Menschen, die vor dem zweiten Januar 1961 geboren wurden, und das auch nur in einem recht niedrigen Umfang mit speziellen Voraussetzungen. Alle die nach diesem Stichtag geboren wurden, sind lediglich im begrenzten Rahmen der Erwerbsunfähigkeit versichert. Der Schutz wird nach dem Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt bewertet.

Menschen, die mit ihrer Arbeit andere Menschen (z.B. Ihre Familie) versorgen, sollten dringend über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Das kann aber z.B. auch für Hausfrauen gelten, denn auch Ihre Arbeit zu ersetzen benötigt Geld.

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung ("Schwere Krankheiten Vorsorge"), die gesetzliche und die private Unfallversicherung zu den Invaliditätsversicherungen.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dem Versicherungsnehmer eine vorher festgesetzte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, wenn dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine typische Definition für diesen Fall lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge Kräfteverfalls, Körperverletzung oder Krankheit, die immer ärztlich nachgewiesen werden müssen, voraussichtlich für die Zeit von sechs Monaten nicht im Stande ist, seine Arbeit, wie er sie vor dem Kräfteverfall, der Körperverletzung oder Krankheit ausgeübt hat, auszurichten." Die Formulierungen der Versicherungen unterscheiden sich hier fast immer. Versicherungsschutz besteht meist auch dann, wenn die Arbeit nur noch zu 50 Prozent ausgeführt werden kann.

Eine etwas andere Formulierung lautet wie folgt: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge Kräfteverfalls, Körperverletzung oder Krankheit, die immer ärztlich nachgewiesen werden müssen, voraussichtlich für die Zeit von sechs Monaten nicht im Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Art der Tätigkeit zu verrichten, die er aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung verrichten kann und welche seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." Diese Formulierung bezeichnet man als "Abstrakte Verweisung". Dies bedeutet, dass der Versicherer die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnen kann, wenn der Versicherte in der Lage ist, einem Beruf nachzugehen, der seinem Erfahrungsstand und seiner Ausbildung entspricht. Vor Gericht wird dieser Fall oft auch dann durchgesetzt, wenn der Lohn 20 Prozent niedriger ausgezahlt wird als bisher. In modernen Verträgen ist diese "Abstrakte Verweisung" kaum noch aufzufinden, in älteren Verträgen ist sie jedoch noch häufig verankert.

Eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Dienstunfähigkeitsversicherung dar. Diese Klausel besagt, dass wenn einem Beamten auf Probe gekündigt wird, bzw. ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, der Versicherer keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit durchführt, sondern die Entscheidung der Obrigkeiten als stimmig anerkennt und die vereinbarte Leistung bzw. Rente zahlt. Diese Klausel wird aber längst nicht von allen Versicherern angeboten.

Die Berufsunfähigkeitsrente wird heute maximal bis zu dem 65. Lebensjahr bezahlt, in einzelnen Fällen bieten es die Versicherungen schon bis zum 67. Lebensjahres an. Die Versicherungen orientieren sich hierbei an der so genannten Regelaltersgrenze der gesetzlichen Renteversicherung. Gesondert vereinbart werden kann aber in den meisten Fällen die Versicherungsdauer des Tarifes. Hier wird das Alter vereinbart, bis zu welchem der Versicherungsfall auftreten muss, um so einen Anspruch gegenüber der Versicherung zu haben. Es kann so nämlich eine Versicherungsdauer bis zum 50. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. So würde beim Fall der Berufsunfähigkeit bis zum 50. Lebensjahr eine Rente bis zum 65. Lebensjahr bezahlt werden.

Die meisten Versicherungsunternehmen unterscheiden vier Berufsgruppen, von diesen dann der zu bezahlende Beitrag abhängt. Hier wird das spezielle Risiko von fast allen Berufen bestimmt. Apotheker bspw. werden statistisch gesehen kaum berufsunfähig, Gastronomen dagegen sehr oft. Wie auch in der Krankenversicherung wird hier das Individualprinzip angewandt, welches je nach Beruf verschieden hohe Beiträge für verschiedene Berufe bedeutet. Für Jobs mit hohem Risiko werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer dann den falschen Beruf angibt, verstößt gegen die Richtlinien des jeweiligen Versicherers und hat so keinen Leistungsanspruch.

Kriterien für die Versicherungsprämie sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Raucher müssen zunehmend höhere Beiträge entrichten.