Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung versichert die im Versicherungsvertrag bestimmten Gebäude. Garagen und jegliche Nebengebäude lassen sich auch versichern. Gebäude, die separat stehen, wie zum Beispiel Gartenhütten, müssen gesondert versichert werden. Zubehör wird unter Umständen auch mitversichert. Befindet sich das Gebäude noch im Bau, werden die darauf befindlichen Baumaterialien versichert.

Risiken können alleine oder in folgenden Kombinationen versichert werden: Hagel, Sturm, Leitungswasser und Brand. Zusätzlich lassen sich noch Überspannungsschäden an Gebäudeteilen mitversichern, wie zum Beispiel die Heizungs- oder Klingelanlage. Bei kreditfinanzierten Gebäuden verlangen Banken oftmals eine Feuerversicherung, um Darlehen zu schützen. Der Gebäudeversicherer kann in Deutschland zu allen Bestandteilen frei gewählt werden.

Der Wert der Versicherung sollte an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst, damit der Versicherungsnehmer nicht unterversichert ist und im Versicherungsfall eine zu geringe Schadenssumme ersetzt bekommt. Von einer ausreichenden Deckungssumme kann im Normalfall ausgegangen werden, wenn die Summe beispielsweise durch einen Bausachverständigen ausgestellt und bestimmt wurde. Das Gebäude ist dann immer zu seinem Neuwert versichert, sollte kein Zeitwert vereinbart werden.

Wichtig für die Beurteilung einer Gebäudeversicherung und damit die Höhe der Prämie sind: Die Art der Dachung, die Nutzung, die Fläche, die Ausstattung, die Bauartklasse und der genau Ort des zu versichernden Gebäudes.

Eine spezielle Art der Gebäudeversicherung ist die Wohngebäudeversicherung. Wie der Name schon sagt, wird das Gebäude versichert, in dem gelebt wird. Der Inhalt wird aber nicht versichert, dies muss mittels einer Hausratversicherung übernommen werden. Versichert wird gegen die Kosten eines Wiederaufbaus oder die Teilsanierung des Gebäudes. Nach Vertrag ist das Gebäude versichert, welches im Versicherungsschein lückenlos angegeben ist, also mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Meistens ist noch das Gebäudezubehör mitversichert, dazu gehören die Klingelanlage, Briefkästen, die Terrasse und die Mülltonnen. Carports, Gewächshäuser, Hundehütten und ähnliches müssen ausdrücklich mitversichert werden.

Im einzelnen verbindet die Wohngebäudeversicherung drei Versicherungen in einem Vertrag: Die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Selbstverständlich können die Versicherungen auch einzeln und in einer Zweierkombination abgeschlossen werden. Die versicherten Gefahren sind genau definiert.

Die Feuerversicherung schützt im Normalfall vor: Brand (Ein Feuer, dass sich aus eigener Kraft heraus auszuweiten vermag und ohne bestimmungsgemäßen Brandherd entstanden ist), Blitzschlag (Das unmittelbare auftreffen eines Blitzes auf Gegenstände. Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind aber nur versichert, wenn der Blitz auf versicherte Sachen trifft), Explosion (Eine plötzliche Kraftausdehnung durch Gase oder Dämpfe), Implosion (Plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck, hervorgerufen durch einen inneren Unterdruck).

Die Leitungswasserversicherung schützt im Normalfall vor: Frost und anderen Bruchschäden als auch Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Die Sturmversicherung schützt normalerweise gegen: Sturm (Wind mit mind. 63 km/h, also Windstärke 8) und Hagel.

Nicht versichert sind dageen meist Schäden, die durch Kriegsereignisse, Neutralitätsverletzungen, innere Unruhen, Erdbeben oder Veränderungen der Atomkernstruktur hervorgerufen werden. Nicht versichert sind außerdem unzureichend stabil gebaute Gebäude auf dem Grundstück, Schäden durch Lawinen, Felsstürze, Überschwemmungen oder einen Erdrutsch.