![]() Haftpflichtversicherung |
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Bei der Haftpflichtversicherung handelt sich um eine besondere Form der Schadensversicherung. Mit dieser Versicherung wird der Versicherte gegenüber Ansprüchen dritter Personen abgesichert und geschützt. Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen: Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgeschrieben, dass jeder, der eines anderen Gut beschädigt oder zerstört, dieses ersetzen muss, beziehungsweise Schadenersatz leisten muss: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (BGB, §823) Bei einem teuren Fernseher, einem Auto oder einem Designerstück kann eine einfache Beschädigung große finanzielle Schaden verursachen. Das gleiche gilt für die Verletzung eines Menschen: Kann dieser nicht mehr arbeiten, muss man mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen - auch wenn der Unfall unachtsam und unabsichtig geschehen ist. Dabei kann man ein Leben lang haftbar gemacht werden, mitunter sogar mit dem Einkommen. Dies alles wird von einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine Haftpflichtversicherung ist allerdings keine Pflichtversicherung. Nur etwa 70 Prozent der Deutschen ist Haftpflicht versichert. Pflicht ist sie nur in zwei Fällen: Für Automobilhalter (siehe Kfz-Haftpflicht) und Jäger. Im Fall unberechtigter Schadenersatz-Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Funktion einer Rechtsschutzversicherung und wehrt diese ab. Es gibt wohl keine Haftpflichtversicherungen, die wirklich alle Schäden abdeckt. Es gibt sie für die verschiedensten Sparten und in den verschiedensten Formen, z.B. für Tiere, Fahrzeuge, Häuser, Familien, für Firmen und vieles mehr. Am sinnvollsten ist es, Privathaftpflichtversicherungen mit einer Pauschalsumme abzuschließen. Die Versicherungssumme sollte die Summe von drei Millionen Euro nicht unterschreiten. Selbstbeteiligungen können sinnvoll sein, denn der Aufwand der im Falle kleinerer Schäden sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer aufgewendet werden muss, ist meistens höher als die eigentlichen Kosten. So lassen sich auf Dauer Beitragskosten sparen. Der Versicherer ist berechtigt, den Haftpflichtvertrag mit dem Versicherungsnehmer aufgrund eines Schadens zu kündigen. Dies passiert nicht selten nach dem wiederholten Melden kleinerer Schäden. Unter Umständen wird es dann schwer, einen neuen Versicherer zu finden. Beim Schadensfall, bzw. vor der Meldung von diesem, sollte beachtet werden, dass der Versicherer prüft inwieweit er für den entstandenen Schaden haften muss. In den Geschäftsbedingungen des Versicherers wird ausgeschlossen, in welchen Fällen der Versicherer nicht haften muss. Oft sind Sachverhalte, für welche es eine spezielle andere Versicherung gibt, ausgeschlossen. Meistens ausgeschlossen sind außerdem: Schäden aus spekulativer Geschäftstätigkeit, Strahlen-, Umwelt- und Asbestschäden, Schäden zwischen Familienangehörigen, wenn diese im selben Haushalt leben, im Rausch herbeigeführte Schäden und natürlich vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Grobe Fahrlässigkeit ist aber meist mitversichert. Heute gibt es aber Verträge, die sonst ausgeschlossene Schäden versichern. Der Versicherungsbeitrag ist in diesen Fällen aber weit höher. Die Versicherung wird regelmäßig auf ein Jahr abgeschlossen, es ist aber auch möglich gleich für mehrere Jahre Versicherungsschutz abzuschließen. Sie verlängert sich automatisch, wird sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt. So steht der Versicherte nicht ohne Schutz da, sollte er vergessen haben, dass seine Versicherung ausläuft. Der Vertrag kann auch während der Laufzeit gekündigt werden, dann müssen aber beide Parteien ihr Einverständnis geben. Sollte sich der Versicherungsbeitrag drastisch erhöhen, steht es dem Versicherten frei, außerordentlich zu kündigen. Kinder unter sieben Jahren nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden, bei Schäden im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum Alter von 10 Jahren. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, muss nicht für den Schaden aufgekommen werden. Wer durch eine Person geschädigt wird, die nicht versichert und zudem nicht in der finanzielle Lage ist, den Schaden zu begleichen, so kann man mit keiner Entschädigung rechnen. Um solch ein Risiko abzufangen, kann man sich beim Versicherer gegen einen höheren Betrag so versichern lassen, als sei der, der den Schaden verursacht hat, auch Haftpflicht versichert. Diese Sachlage ist gar nicht so selten, und die so genannte Ausfalldeckung sollte bei einem Vertragsabschluß in Erwägung gezogen werden. Eine Haftpflichtversicherung sollte für alleinstehende Menschen nicht mehr als 40 bis 50 Euro im Jahr kosten, die Kosten für eine Familie betragen etwa 120 bis 130 Euro pro Jahr. |
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