Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist in Deutschland sehr beliebt. Im Allgemeinen bezeichnet man folgende Gegenstände im Haus oder in der Wohnung als Hausrat: Dinge, die zur Einrichtung gehören, wie zum Beispiel Möbel, Bilder, Gardinen oder Teppiche. Dinge die im Haushalt gebraucht werden, werden auch zum Hausrat gezählt. Dazu gehören beispielsweise Geschirr, Haushaltsgeräte oder Kleidung. Außerdem zählt man noch die Dinge dazu, die verbraucht werden: Dazu gehören Nahrungs- als auch Genussmittel (teure Zigarren, guter Wein usw.). Man zählt noch Bargeld und Schmuck dazu. Zu guter letzt gehören auch Edelsteine oder Antiquitäten zum Hausrat.

Die Hausratversicherung versichert nun in der Regel die oben aufgeführten Dinge gegen Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm und Einbruchdiebstahl. Dazu werden noch eventuell anfallende Hotelkosten oder Aufräumarbeiten mitversichert. Für etwas höhere Beiträge kann man z.B. auch sein Fahrrad mitversichern lassen. Schutz gegen Elementar- (also Schäden die durch eines der vier Elemente - Feuer, Wasser, Wind und Erde - verursacht werden, meist Überschwemmungen oder Erdbeben) oder Überspannungsschäden (Schäden, die durch zu viel Spannung im Stromnetz entstehen) können ebenfalls optional hinzugefügt werden.

Die Hausratversicherung ist meistens begrenzt was die Deckungssumme angeht. Hat der Hausrat einen Wert von 50.000 Euro, die im Vertrag festgelegte Summe steht jedoch nur bei 20.000 Euro, so zahlt die Versicherung nicht mehr als zwei Fünftel des Schadens: Man ist unterversichert. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Hausrat dann anteilig, und zwar alles. Nichts wird komplett übernommen, sondern alles nur anteilig bezahlt. Ist man überversichert, das heißt der Hausrat ist weniger wert als die Deckungssumme hoch ist, kriegt man trotzdem nicht mehr ausbezahlt. Hierauf sollte also beim Abschluß der Versicherung geachtet werden.

Versichert ist jedoch immer nur der Preis, den man aufwenden müsste, um das Objekt wiederzubekommen. Es wird also kein Zeitwert oder ähnliches abgezogen, was beispielsweise in der Haftpflichtversicherung üblich ist. Die Deckungssumme kann jederzeit angeglichen werden. Wird ein Fernseher der neuesten Generation, ein neuer Kühlschrank mit Eiswürfel-Crasher oder ein brandneuer PC gekauft, kann es sehr sinnvoll sein, die Deckungssumme neu zu überdenken. Überhaupt sollte man sich die Zeit nehmen, um seinen Hausrat zu schätzen. Das dauert vielleicht zwei bis vier Stunden, ist aber sehr hilfreich, will man sich später nicht mit der Versicherung streiten. Denn die Deckungssumme sollte von Ihnen festgelegt werden und nicht vom Versicherungsmakler.

Der Versicherungsort ist immer die in der Versicherungspolice genannte Wohnung, beziehungsweise das Haus. Die Police kann erweitert werden, um auch den Hausrat in der Ferienwohnung zu versichern.

Die Prämie, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, leitet sich aus der Höhe der Versicherungssumme und dem Wohnort ab. Die Quadratmeterzahl spielt oftmals auch eine Rolle. Beim Abschluss der Versicherung sollte der Versicherungsnehmer beachten, dass jede Versicherungsgesellschaft den Vertrag selbst gestalten kann. Man sollte vorher also Angebote vergleichen und sich sehr gut informieren. Im schlimmsten Fall verstrickt man sich sonst in einem Urwald aus Klauseln und Juristendeutsch.

Die hier gelieferte Definition ist sehr allgemein gehalten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollten vorher genau prüfen wann die Versicherung welchen Schaden ersetzt und was sie genau als Feuer- oder Wasserschaden bezeichnet, und als solchen anerkennt. Sonst gibt es später kein Geld. Ein Wasserschaden ist zum Beispiel kein Leitungswasserschaden. Fällt also die Gießkanne um oder der Putzeimer wird umgestoßen und beschädigt das Laminat, muss der Schaden nicht ersetzt werden. Die meisten Versicherungsfälle sind aber eindeutig geregelt. Man sollte sich also mit dem Kleingedruckten beschäftigt haben, so schwer es einem fällt.