![]() Teilkaskoversicherung |
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Die Teilkasko- oder auch Fahrzeugteilversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie versichert das Fahrzeug des Versicherten gegen Schäden, Zerstörung und Verlust, jedoch z.B. nicht gegen Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist bzw. nicht zahlen kann oder nicht haftbar gemacht werden kann (z.B. kleine Kinder). Obwohl sich die Höhe des Beitrages an denselben Kriterien wie die KFZ-Haftpflichtversicherung orientiert, gibt es bei der Teilkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt, der die Versicherung mit den Jahren günstiger macht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Abdeckung die nicht-selbstverschuldeten Fälle erfasst, auf die der Versicherungsnehmer jedoch meist keinen Einfluß hat, und somit ein bestimmtes Verhalten für die Versicherung keinen Vorteil hätte. Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag niedrig gehalten werden. |
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