Vollkaskoversicherung

Auch die Vollkasko- oder auch Fahrzeugvollversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie versichert das Fahrzeug des Versicherten gegen Schäden, Zerstörung und Verlust. In jeder Vollkaskoversicherung ist auch die Teilkaskoversicherung enthalten. Im Gegensatz dazu versicht die Fahrzeugvollversicherung jedoch auch gegen Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist bzw. nicht zahlen kann oder nicht haftbar gemacht werden kann (z.B. kleine Kinder).

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach denselben Kriterien wie die KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung gibt es bei der Vollkaskoversicherung einen Schadensfreiheitsrabatt. Da jedoch die Teilkaskoversicherung enthalten ist, kann dieser Teil über den Schadenfreiheitsrabatt günstiger ausfallen. Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, wirken sich jedoch nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.

Auch hier wird durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag niedrieger ausfallen als ohne Selbstbeteiligung.