![]() Krankenversicherung |
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Die Aufgabe einer Krankenversicherung ist es, dem Versicherten die Kosten (in vollem oder nur anteiligem Umfang) für die gesundheitliche Behandlung von Krankheit, Mutterschaft oder nach Unfällen zu bezahlen. Die Krankenversicherung ist in vielen Ländern Teil des Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems. Manchmal kommen neben den finanziellen Leistungen des Versicherers auch Sachleistungen hinzu. Von Land zu Land ist es unterschiedlich, ob die Folgekosten eines Unfalls von der Krankenversicherung oder einer Unfallversicherung übernommen werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind zwei Arten von Krankenversicherungen vertreten: Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung und zum andern die private Krankenversicherung. Die Hauptunterschiede belaufen sich auf den Beitragssatz beziehungsweise die Höhe der Versicherungsprämie sowie die angebotenen Leistungen. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert. Der Beitragssatz ist nicht risiko- sondern einkommensabhängig. Er ist demographieabhängig, d.h. die Beiträge steigen bei immer älter werdender Bevölkerung, außerdem ist er umlagefinanziert, es werden also keine Rückstellungen aufgrund der hohen Kosten für ältere Versicherte gebildet. Zu guter letzt beinhaltet der Beitragssatz eine Umverteilungskomponente, diese belastet Menschen mit mittlerem Einkommen zu Gunsten Geringverdienender oder beitragsfrei Versicherter wie zum Beispiel Familienmitglieder. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie risikobezogen und einkommensunabhängig. Sie wird ganz individuell für den Versicherungsnehmer kalkuliert. Die Prämie bildet Rücklagen, Kostensteigerungen durch die immer älter werdende Bevölkerung werden also gemindert, fallen aber auch an. Die gesetzlichen Grundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung finden sich im fünften Sozialgesetzbuch und im Artikel 20 des Grundgesetzes. Als Teil des Solidarsystems gilt Versicherungspflicht für: Abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld so wie Studenten und deren Familienangehörige. Optional gibt es noch die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung. Insbesondere für selbstständig Tätige oder Personen nach endender Versicherungspflicht (beispielsweise geschiedene Ehepartner). Wenn vorher keine Pflichtversicherung bestand, können der gesetzlichen Krankenkasse keine Beamte, Asylbewerber, Selbstständige oder Sozialhilfeempfänger beitreten. Seit dem Jahr 2005 gibt es die Möglichkeit, dass Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber Versicherungskarten von einer ausgewählten Krankenkasse erhalten. Diese Karte wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Versicherungsmitteln. Ihre Einnahmen erzielt die gesetzliche Krankenversicherung nur aus Beiträgen. Bisher zahlten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags, seit 2005 trägt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag. Versicherungsnehmer erhalten Leistungen in Form von Sachleistungen. Dazu erhält jeder Versicherte eine Versichertenkarte, 2006 hätte diese Karte durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollen, wegen technischer Probleme und Diskussionsbedarf beim Thema Datenschutz ist das aber bisher nicht gelungen. Um die allgemeinen Lohnnebenkosten niedrig zu halten gibt es Zuzahlungen von Seite der Arbeitnehmer. Dies soll sie auch zu einem gesunden Lebensstil motivieren. Um medizinische Entscheidungen zu treffen, hat die gesetzliche Krankenversicherung eigenes Personal. Hartz IV Empfänger, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben, verlieren ihre Anspruch auf Krankenversicherung ohne eigene Beitragszahlung, wenn sie noch Vermögen oder einen Partner mit zu hohem Einkommen bzw. Vermögen haben. Es steht ihnen allerdings frei, eine freiwillige gesetzliche Versicherung abzuschließen. In die private Krankenversicherung können all die eintreten, die nicht gesetzlich Versicherungspflichtig sind. Beispielsweise sind das Beamte (diese Erhalten Unterstützung, es muss nur ein Teil Krankheitskosten gedeckt werden), Selbstständige (hier wird das Einkommen nicht berücksichtigt) und Angestellte, die oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (aktuell ab 47.700 Euro). Die private Krankenversicherung erhebt einen separaten Beitrag für jede versicherte Person. Die Einstufung erfolgt sehr individuell und hängt von dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß und der versicherten Leistung ab. Bei rapider Gesundheitsverschlechterung wird der Beitrag aber nicht angehoben. Anpassungen erfolgen ausschließlich für die Tarifgruppe des Versicherten und nicht für die einzelne Person. Bisher zahlten Frauen meistens höhere Beiträge als Männer. Ein Grund dafür ist ihre im Schnitt höhere Lebenserwartung. Ab dem 01.01.2008 hat sich dies geändert, jetzt sind die privaten Krankenversicherer nämlich verpflichtet den Nachweis zu erbringen, warum die Person einen höheren Beitrag aufbringen muss. Möglich macht dies das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Um die Frauen aufgrund ihres Geschlechts weiterhin nicht zu benachteiligen, werden die Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten in den Beiträgen in Zukunft von Frauen und Männern gleichermaßen getragen. In der privaten Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgegeben, wie und mit welcher Medikation der Patient behandelt wird. Hier herrscht das sog. Kostenerstattungsprinzip. Die Rechnung wird dann immer dem Patienten gestellt, denn er ist Vertragspartner. Bei einer ausgehandelten Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherer anfallende Gebühren kostenanteilig. Bei einer evtl. Krankenhausbehandlung, rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab. |
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