Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung und wird individuell auf die Person oder Personen zugeschnitten. Die Lebensversicherung wird zur Deckung eines im Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer entstehenden Geldbedarfs abgeschlossen. Der Versichertenvertrag verpflichtet den Versicherer im Falle einer Kapitalversicherung zu einer einmaligen Leistung gegenüber dem Versicherten. Bei einer Rentenversicherung wird er zu einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung verpflichtet. Wird der Vertag abgeschlossen, so verpflichtet sich der Versicherte zu einer - meist monatlichen - Beitragszahlung. Der Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, leitet sich von der Vertragsdauer, der Höhe der Versicherungssumme, von Sterbetafeln, Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Zinseszinstabellen und anderem her, unter anderem dem Alter des zu Versichernden.

Lebensversicherungen gab es schon im antiken Rom, dort kamen Vereine für die Beerdigung auf und verhalfen den Hinterbliebenen zu ihrem täglichen Brot. Die ersten modernen Lebensversicherungen kamen im England des 17. und 18. Jahrhunderts auf. In Deutschland wurden Lebensversicherungen als erstes von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft.

Zu den Versicherungsfällen zählt vor allem der Tod der versicherten Person oder Personen. Es kann sich aber auch um den Ablauf eines bestimmten Termins handeln, dieser wurde dann bei Vertragsabschluß von beiden Parteien festgesetzt. Die Lebensversicherung kann auch gekündigt werden, dann wird der Rückkaufswert ausgezahlt, jedoch meist mit einem Verlust für den Versicherungsnehmer. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Versicherer aber auch Versicherungsschutz gewährleistet. Alternativ kann der Versicherungsnehmer jedoch auch seine Lebensversicherung verkaufen. Dies geschieht auf dem sog. Zweitmarkt, die Anbieter dort bieten meist bessere Konditionen als die RüÜckgabe der Police an den Versicherer.

Je nach Vertrag ist es auch möglich, dass die Summe bei Eintritt einer sehr schweren Krankheit, bei Berufsunfähigkeit oder anderen schwerwiegenden, das Leben betreffenden Fällen gezahlt wird. Der Abschluss einer Lebensversicherung dient vor allem der Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des Todes, des Geldbedarfs bei bestimmten Ereignissen oder der zusätzlichen Versorgung im Alter.

Der Absicherung der Familie und Hinterbliebenen dient vor allem die Risikolebensversicherung. Der Versicherer ist dann nur zu einer Leistung verpflichtet, wenn der Tod oder die Berufsunfähigkeit des Versicherten in der vorher festgelegten Vertragslaufzeit einsetzt. Läuft der Vertrag aus, muss der Versicherer keine Leistung erbringen. Daher ist der Beitrag auch nicht so hoch, der Versicherungsnehmer zahlt so gesehen nur für das Versprechen des Versicherers im Fall der Fälle zu zahlen. Die Risikolebensversicherung kann aber auch auf Lebenszeit abgeschlossen werden, die Versicherungsleistung wird dann mit dem Tod des Versicherten fällig. Anders als bei den Kapitallebensversicherungen wird hier keinerlei Kapitalvorsorge für das Alter betrieben. Sie kann aber oft ohne Probleme, und vor allem ohne Gesundheitsprüfung, in eine Kapitallebensversicherung umgetauscht werden, als Vorsorge für das Alter und die Hinterbliebenen.

Es können zusätzlich Versicherungen abgeschlossen werden und kombiniert werden, bspw. eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. So muss bei Berufsunfähigkeit kein Beitrag mehr gezahlt werden und die Altersvorsorge ist sicherer. Um seiner Angehörigen abzusichern, kann auch zusätzlich eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Summe ist dann meist genau so hoch wie die Summer der Hauptversicherungssumme.

Die Kapitallebensversicherung verbindet Vorteile der Risikolebensversicherung mit einer Vorsorge für das Alter. Es werden die Angehörigen abgesichert und gleichzeitig wird Kapital für das Alter gesammelt. Zu den Hauptformen der Kapitallebensversicherung gehört die Erlebensfallversicherung. Hier wird die versicherte Leistung fällig, wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter erreicht hat. Eine Sonderform ist die verbundene Lebensversicherung, hierbei werden zwei Personen versichert. Eine weitere Art ist die fondsgebundene Lebensversicherung, bei dieser wird der Sparanteil in Investmentfonds angelegt. Die spätere Auszahlungssumme hängt davon ab, wie sich die angelegten Fonds mit der Zeit entwickelt haben. Bei Tod der versicherten Person oder Personen wird die vertraglich festgelegte Summe ausgezahlt.