Rentenversicherung

Eine Versicherung wird als Rentenversicherung bezeichnet, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt des Lebens eine sog. Rente bezahlt wird. Sie dient als Alters- und Hinterbliebenensicherungssystem, oft auch als Absicherung gegenüber gesundheitlichen Risiken.

Als erstes soll die private Renteversicherung vorgestellt werden. Man könnte sie als Lebensversicherung für den Erlebens- und nicht für den Todesfall bezeichnen. Grundsätzlich wird zwischen der sofort beginnenden Rentenversicherung (hier beginnt die Zahlung mit Abschließung des Vertrages) mit Zahlung eines einmaligen Beitrags und der aufgeschobenen Rentenversicherung (hier wird die Rente erst nach einer vereinbarten Zeit bezahlt) mit Zahlung eines einmaligen oder fortlaufenden Beitrags unterschieden.

Die Rentenversicherung unterscheidet sich in wie folgt von der allgemeinen Lebensversicherung: Der Gesundheitszustand ist vollkommen unerheblich. Da nicht gegen den Todesfall versichert wird, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung. Ein zu Versichernder mit einem schlechten Gesundheitszustand ist eher besser für den Versicherer. Der Versicherungsnehmer mindert so den Fall, dass der Versicherer die Rente auf lange Zeit auszahlen muss.

Anders als bei der Lebensversicherung kann der Versichernde ein sog. Kapitalrecht vereinbaren. Es wird dann eine einmalige Kapitalzahlung zu Beginn der Rente ausgezahlt. Um Hinterbliebene abzusichern kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Ganz unabhängig vom Überleben des zu Versichernden in der Zeit in der die Rente ausgezahlt wird. Stirbt er vor Ablauf, so wird die Rente weiter an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Der Versicherte kann bei Abschluss der Versicherung eine Beitragsrückgewähr abschließen. Bei Todesfall vor Rentenbeginn werden dann die eingezahlten Beiträge zurück erstattet. Bei Todesfall während des Rentenbezugs werden die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits ausgezahlten Rentenleistungen ausbezahlt. Eine solche Abmachung führt wegen erhöhtem Risiko für den Versicherer aber zu einer geringen Rentenhöhe bzw. hörerer Beiträge.

Eine weitere Möglichkeit Hinterbliebene abzusichern ist der Hinterbliebenenschutz. Stirbt man vor Beginn der Renteauszahlung, wird die Rente an eine Person ausgezahlt die vorher vertraglich festgelegt wurde. Diese Art der Versicherung führt auch zu einer geringen Höhe der Rente.

Die Gesetzliche Rentenversicherung begründet sich auf dem sechsten Sozialversicherungsbuch. Sie gehört zum gegliederten Sozialversicherungssystem und dient zur Altersabsicherung abhängig Beschäftigter. Wer Beiträge einzahlt, sichert anderen eine Rente und erwirbt somit das Recht auf eine eigene Rente.

Die versicherten Risiken der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, das Alter und der Tod des Versicherungsnehmers. Darüber hinaus leistet sie Aufbauhilfe nach Erkrankung des Versicherten, um ihn wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Oder sie bezahlt Fortbildungen, um die Teilnahme des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern. So mindert sie das Eintreffen der versicherten Risiken. Die Renten sind aufgrund eines der versicherten Risikofälle entweder Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Damit die Renten eintreten, müssen entweder persönliche Voraussetzungen (Tod, Erwerbsminderung, Lebensalter), Wartezeiten (Mindestzeit der Beitragszahlung) oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu eintreten.

Wer die Rente gemäß der Regelaltersgrenze beantragt, erhält nach bestimmender Gesetzeslage eine Auszahlung: Beginnt man seine Rente später, erhält man mehr, beginnt man sie früher, erhält man weniger Zahlungen. Die Regierung hat nun beschlossen, die Regealtersgrenze von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Diese Anhebung wird langsam geschehen. Der erste Jahrgang der seine Rente mit 67 Jahren bezieht, wird der Jahrgang 1964 sein.

Statt ihr Leben völlig umzustellen und ab einem gewissen Alter auf einmal Rente zu empfangen, wollen viele Menschen langsam aufhören zu arbeiten. Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht dies. In jungen Jahren arbeitet man mehr und spart diese Mehrarbeit auf einem sog. Arbeitszeitkonto an. Später lässt man sich die Mehrarbeit dann "auszahlen".

Die im Volksmund als Riester-Rente bekannte private Rentenversicherung wird vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert. Die Versicherung geht auf Walter Riester zurück, dieser hat als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge vorgeschlagen. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001. Die Riester-Rente ergänzt die gesetzliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Beiträge werden in förderfähigen Formen angelegt. Die Förderung der Altersvorsorgezulage setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen. Zunächst muss ein Eigenbeitrag eingezahlt werden. Dann gibt es pro Jahr eine sich erhöhende Grundzulage und Kinderzulage vom Staat dazu.

Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung und kapitalgedeckt. Sie geht auf den Ökonom Bert Rürup zurück. Die Beiträge sind nur begünstigt, wenn die Versicherung einmal monatlich als Rente bezahlt wird. Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor dem 60. Lebensjahr erbracht werden. Sie ist nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Vorrangig ist die Rürup-Rente für Menschen konzipiert, die viel Steuern zahlen müssen. Sie können nur in dieser Form steuerbegünstigt für ihr Alter vorsorgen. Sie kann einzig als Sonderausgabe abzugsfähig gemacht werden.